Therapieangebote
Therapieangebote
Therapieangebote

FAQ

 

Was muss ich zum ersten Termin mitbringen?

Zu Ihrem ersten Gesprächstermin in unserer Praxis möchten wir Sie bitten, die Versichertenkarte, das gelbe Untersuchungsheft, eine Kopie des letzten Schulzeugnisses und das schriftliche Einverständnis aller Sorgeberechtigten zur Behandlung in unserer Praxis mitzubringen; dies können Sie wenn möglich über unsere Internetseite herunterladen. Selbstverständlich ist das Kind bzw. der Jugendliche als Hauptperson beim ersten Gespräch mit anwesend.

Wird gleich beim ersten Termin getestet?

Nein. In einem ersten Gesprächstermin möchten wir Sie und Ihr Kind kennenlernen. Wir besprechen Einzelheiten zur Vorgeschichte und aktuellen Situation. Nach diesem ersten Termin können wir erst beurteilen, welche Diagnostik/Behandlung bei Ihrem Kind ggf. notwendig und sinnvoll ist. Diagnostiktermine werden daher erst nach dem ersten Termin mit Ihrem Einverständnis vereinbart.

Warum muss ich das Kind mitbringen?

Wir sind eine Facharztpraxis für Kinder- und Jugendpsychiatrie; die Hauptperson ist Ihr Kind bzw. Jugendlicher. Wir möchten Ihr Kind/Jugendlichen kennen lernen, Fragen stellen können, das Verhalten beobachten, einen psychischen Befund erheben und das weitere Vorgehen klären. Der längere zeitliche Rahmen beim Erstgespräch ist groß genug, so dass auch die Möglichkeit besteht, alleine mit dem Arzt/Ärztin zu sprechen. Das gleiche gilt für das Ergebnisgespräch nach einer vereinbarten Diagnostikphase.

Warum haben wir keine Parkplätze?

Unsere Praxis ist zentral in der Altstadt gelegen. Leider stehen uns keine Anwohnerparkplätze zur Verfügung. Wenn Sie mit einem Auto anreisen, nutzen Sie bitte eines der Parkhäuser in Lübeck.

Wir sind optimal an öffentliche Verkehrsmittel angebunden. Sie können die Bushaltestelle „Fegefeuer“ in der Mühlenstraße mit den Buslinien 1, 2, 4, 6, 7, 9, 15, 16 und 17 erreichen und von dort in nur wenigen Minuten zu Fuß in die St.-Annen-Straße 1a gehen. Zusätzlich können Sie die Bushaltestelle „Wahmstraße“ in der Krähenstraße nutzen mit den Buslinien 5, 10, 11, 21, 31, 32 und 39.

Wenn Sie mit der Deutschen Bahn (Hauptbahnhof Lübeck) anreisen, können Sie mit diesem Ticket die eben aufgeführten Buslinien vom Stadtverkehr Lübeck zusätzlich nutzen.

Warum muss das Einverständnis beider Sorgeberechtigten vorliegen?

Mit dem Vorlegen der Versichertenkarte Ihres Kindes gehen Sie einen Behandlungsvertrag mit unserer Praxis ein. Für die weitere Diagnostik, die alleine mit Ihrem Kind/Jugendlichen stattfindet, gibt es gesetzliche Rahmenbedingungen. Um diese zu erfüllen, muss das schriftliche Einverständnis aller Sorgeberechtigten vorliegen. Ohne dieses dürfen wir Ihr Kind in unserer Praxis nicht untersuchen bzw. behandeln.

Warum müssen die Termine am Vormittag sein?

In unserer Praxis werden ausschließlich Kinder und Jugendliche betreut, die den Kindergarten oder die Schule besuchen. Es ist daher leider nicht möglich, ausschließlich Termine am Nachmittag anzubieten. Erstvorstellungstermine und Notfalltermine finden in unserer Praxis immer am Vormittag statt. In der Folge vereinbarte Diagnostiktermine finden größtenteils ebenfalls am Vormittag statt, um eine hohe Konzentration und Aufnahmefähigkeit Ihres Kindes zu gewährleisten.

Können wir feste Therapieplätze anbieten?

Wir können in unserer Praxis leider nur sehr vereinzelt regelmäßige Therapieplätze anbieten. Sollten wir bei Ihrem Kind/Jugendlichen den Bedarf für einen Therapieplatz feststellen, unterstützen wir Sie bei der Suche nach einem geeigneten Therapieplatz. Bis dahin erfolgen in unserer Praxis in größeren Abständen überbrückende Gesprächstermine. Zusätzlich bieten wir bei Bedarf Krisentermine und psychoedukative Beratung an.

Impressum | Datenschutz by vicon